Keine Videoberichterstattung von Konzerten?
In der vergangenen Woche gab ich Zeitungsvolontären bei der ABZV eine Kurzeinführung in den Videojournalismus. Bei der üblichen Fragerunde zum Einsatz von Video im Lokalen berichtete einer der Teilnehmer, dass sein Verlag von Videoberichten über Musikkonzerte grundsätzlich absieht – aus Sorge um anfallende GEMA-Gebühren und sonstige Rechtsfragen.
Ich muss zugeben, dass ich etwas irritiert war. Schließlich gibt es den §50 des Urheberrechtsgesetzes. Der erlaubt die Berichterstattung auch von Musikkonzerten. Um sicher zu gehen, fragte ich beim DJV nach und Justiziar Benno H. Pöppelmann stellte klar, dass der Bericht über ein Konzert ok ist, wenn es sich um ein aktuelles Ereignis handelt. Aber: „Die Aktualität ist so lange gegeben, wie der Verkehr die Berichterstattung als „Gegenwartsberichterstattung“ versteht und kann sich nur auf Ereignisse beziehen, bei denen es der Öffentlichkeit auf zeitnahe Berichterstattung ankommt.“
Weil das Internet jedoch nicht vergisst – und damit auch nicht die Videoberichte auf Zeitungs-Websites, und diese Videos auch Monate oder Jahre später noch auffindbar sein können, könnte der betroffene Verlag Probleme mit dem Urheberrecht bekommen. Deshalb handelt er richtig, wenn er von Videoberichten dieser Art absieht. Aus meiner Sicht ist das ein Grund, entweder das Urheberrechtsgesetz anzupassen oder entsprechende Verträge mit Künstlern oder deren Management abzuschließen, die Verlage vor möglichen Forderungen schützen. Schließlich geht es um den Verzicht auf Berichte, die auf der Website einer Zeitung durchaus einen Mehrwert für den Leser/Zuschauer darstellen.
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